Gerne stellen wir Ihnen hier einmal die aus unserer Sicht relevanten Informationen für Ihr Zuhause zusammen, unabhängig davon, ob Sie in einer Wohnung oder in eigenem Haus wohnen.
Jede Wohnung bzw. Haus muss zwei über Flucht- und Rettungsweg verfügen. Der erste Flucht- und Rettungsweg ist der Weg, welchen Sie täglich nutzen, um Ihre Wohnung/Ihr Haus zu betreten. Der zweite Flucht- und Rettungsweg kann gegebenenfalls baulich erflogen, d. h. im Gebäude befindet sich eine zweite Treppe, oder der Treppenraum verfügt über eine Belüftungsanlage, die dafür sorgt, dass Feuer und Rauch in diesen nicht eindringen kann. Meistens jedoch wird der zweite Flucht- und Rettungsweg über „Gerät der Feuerwehr“ sichergestellt, d. h. jede Wohnung verfügt über eine Stelle (ein Fenster oder Balkon), welches von der Feuerwehr im Brandfall mit einem Leiter (egal ob tragbaren Leiter oder Drehleiter) erreicht werden kann.
Wenn Sie Fragen haben, wie Ihr erster oder zweiter Fluchtweg genau ausgeführt sind, sprechen Sie Ihren Vermieter an oder schauen Sie in die Bauakte Ihres Hauses. Dort finden Sie die entsprechenden Informationen.
Hier haben wir einmal die uns regelmäßig gestellten Fragen zu Rauchwarnmeldern gesammelt und beantwortet.