Eine Frage, die uns so oder ähnlich regelmäßig gestellt wird ist: Besteht eine gesetzliche Pflicht, im Wohngebäude Feuerlöscher vorzuhalten?
Die Antwort ist einfach: Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht, jedoch fangen die meisten Feuer klein an und können mit geeigneten Mitteln erfolgreich bekämpft werden. Ein Gerät zur Brandbekämpfung, welches sehr schnell zur Hand ist, kann somit sehr hilfreich sein und helfen, größeren Schaden zu vermeiden.
Ein großer und unhandlicher Feuerlöscher, der im Keller oder der Garage angebracht ist, ist somit meist ungeeignet.
Wir empfehlen daher Feuerlöschspray. Dabei handelt es sich um einen Feuerlöscher in Dosenform, der wie eine übliche Spraydose bedient wird. Aufgrund der kleinen und kompakten Bauweise kann man diesen griffbereit in jeden Raum haben, sei es unter der Spüle in der Küche, im Wohnzimmerschrank, unter der Werkbank im Hobbyraum etc.
Entsprechende Feuerlöschsprays finden Sie hier oder mit einem Pistolengriff.
Achtung: Beachten Sie zwingend den Eigenschutz und die Herstellervorgaben, lesen Sie sich nach dem Kauf die Bedienungsanleitung durch. Die Feuerlöschsprays sind sehr gut, wenn es darum geht, einen Entstehungsbrand zu bekämpfen, jedoch haben auch diese ihre Anwendungsgrenzen. Versuchen Sie nicht, größere oder ausgedehnte Brände damit zu bekämpfen, und auch wenn Sie den Entstehungsbrand erfolgreich gelöscht haben, alarmieren Sie über den Notruf 112 die Feuerwehr und lassen Sie durch diese die Brandstelle kontrollieren, nur diese verfügt über die Erfahrung und das Equipment, auch versteckte Glutnester zu finden.
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