Muss diese Tür eine brandschutztechnische Anforderungen erfüllen? Ist die Verlegung von elektrischen Leitungen hier zulässig? Welche Vorschriften muss ich einhalten?
Zu diesen und anderen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir führen eine individuelle Beratung zu einer brandschutztechnischen Fragestellung gerne durch und helfen Ihnen so weiter, Ihr Gebäude zu bewirtschaften und eine Einzelfrage im Rahmen einer Nutzungsänderung zu klären.
Unsere Stellungnahmen werden mit größter Sorgfalt und Sachverstand erstellt, trotzdem ersetzen diese kein Brandschutzkonzept bzw. Brandschutznachweis, da nur einzelne Fragestellen betrachtet werden. Somit ist es möglich, dass diese Stellungnahmen im bauordnungsrechtlichen Verfahren nicht akzeptiert werden.
Sprechen Sie uns an, wir klären dies gerne mit den zuständigen Behörden für Sie.